Große Investitionen bedürfen ohnehin der Zustimmung des
Gemeinderates. Alle sonst aufgestellten Kriterien klingen zwar schön, lassen
aber entweder keinen Spielraum oder müssen so allgemein gehalten werden, dass
sie letztlich wirkungslos sind.
So ist im Entwurf die Möglichkeit der Förderung von
speziellen, jugendbildenden Maßnahmen enthalten. Als Beispiele werden
Veranstaltungen von äußerst hohem kulturellem Wert oder weit überregionale
Meisterschaften oder hochwertige Jugendveranstaltungen beispielhaft genannt.
Wollen wir alle anderen Jugendveranstaltungen nicht mehr
fördern? Oder ist die Aufzählung exemplarisch, dann liegt es wieder beim
Gemeinderat im Einzelfall zu entscheiden.
Wie ist es mit anderen Bereichen? So zum Beispiel den
Senioren. Hier wird sich künftig Förderbedarf ergeben. Müssen dann die
Richtlinien angepasst werden?
Die Gefahr bei starren Regeln besteht darin, dass wir uns
selbst daran messen müssen und evtl. förderungswürdige Vorhaben ablehnen
müssen, obwohl wir dies vielleicht nicht möchten.
Da Vereine aus den verschiedensten Gründen um Hilfe bitten,
ist deren Förderung sehr vielschichtig. Diese Vielschichtigkeit macht es uns unmöglich
Regeln, die der Aufgabe gerecht werden zu formulieren.
Die bisherige Vorgehensweise hat sich unserer Meinung nach
bewährt. Das Argument, man will sich nicht jedes Jahr mit Kleinbeträgen
herumärgern trifft für uns nicht zu. Es ist alleine schon der notwendigen
Wertschätzung den Vereinen gegenüber geschuldet sich mit den geforderten
Zuschüssen zu befassen.
Da alle Vereine einen genau begründeten Antrag zur Förderung
stellen müssen, der im Gemeinderat öffentlich behandelt wird, ist das bisherige
Verfahren auch transparent und für jeden nachvollziehbar.
Insgesamt glauben wir, dass mit den Richtlinien keine
Verbesserung bei der Vorgehensweise zur Vereinsförderung erreicht wird, sondern
lediglich der Bürokratie Vorschub geleistet wird und lehnen diese daher ab.
Bernd Weinmann
Für die CSU Fraktion im Gemeinderat